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AGB


Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
gültig ab 01.01.2008

 


1.
Den Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allg. Geschäftsbedingungen AGB zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Bei abweichenden Vereinbarungen, insbesondere wiedersprechenden Einkaufsbedingungen, bedarf es unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht wiedersprechen.


2.
a) Die Angebote sind unverbindlich. Änderungen der Angebote in Ausführung und Farbe bleiben vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Aufträge gelten als angenommen, wenn wir den Auftrag ausführen. Auftragsbestätigungen bestätigen lediglich den Eingang des Auftrages bei uns. Sie stellen keine Annahme des Auftrages dar, sondern dessen Ablehnung und unser Angebot zu einem neuen Auftrag.

Nach Annahme des Auftrages sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn eine Änderung in der Firma, der Gesellschaft oder der Person des Kunden eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit infolge uns nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach unserem Ermessen als zweifelhaft erscheint.

b) Der Kunde muss sich vor Auftragserteilung über eventuelle Auflagen informieren, insbesondere über TÜV- Freigaben und Auflagen des Fahrzeugherstellers.

3.
a) Die Preisangaben sind unverbindlich. Maßgeblich sind die am Liefertag gültigen Listenpreise.

b) Die Preise verstehen sich ab unserem Lager in 56288 Leideneck. Falls nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die Kosten für Versand und Verpackung.

c) Einzelbestellungen und Geländereifen ab 15 Zoll und Llkw Reifen ab 16 Zoll können nur einzeln per DPD versendet werden. Frachtanteil pro Reifen: 5,20 Euro.

4.
a) Lieferungen werden baldmöglichst durchgeführt. Eine EDV ausgedruckte Auftragsbestätigung stellt eine Ablehnung des Angebotes und ein neues Angebot durch uns dar. Lieferzeitangaben sind verbindlich, soweit sie von uns zu vertreten sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder unerwarteter Lieferunfähigkeit unserer Lieferanten sind von uns nicht zu vertreten. Hierzu gehören nachträglich eingetretene allgemeine Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder allgemeiner Mangel am Transportmitteln. Behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten wirksam werden, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die angegebenen Lieferfristen verlängern sich jeweils um die Dauer der von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerung.

b) Die Stornierung ist unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt binnen Frist von 4 Tagen keine schriftliche Stornierung, so gilt das Einverständnis ungefähren Lieferzeit als erteilt. Bei Annahmeverweigerung gehen die Lieferkosten zu Lasten des Kunden . Wir behalten uns eine Einlagerungsgebühr von 10% vor. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

c) Kommen wir einer Lieferung oder Leistung nicht fristgerecht nach, und ist dies von uns zu vertreten, so behalten wir uns für die Erfüllungen eine Frist von 2 Wochen vor.

5.
Lieferungs- und Leistungsort ist 56288 Leideneck. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls die Ware bei uns abzuholen ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6.
a) Beanstandungen wegen unrichtiger Lieferungen sind vom Kunden binnen 7 Tagen nach Lieferungserhalt anzuzeigen. Die Ware muss sich noch im Zustand der Anlieferung befinden. Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung.

b) Für alle von uns verkauften Waren haften wir innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang für Sachmängel. Werden Sachmängel gerügt, so haben wir ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Ein Anspruch des Kunden auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, der Mangel wäre von uns arglistig verschwiegen worden.

c) Stellt sich bei Mängelrüge heraus, dass von uns nicht zu vertretende Umstände zu Schaden beigetragen haben, bzw. dass die Beanstandungen nicht oder teilweise nicht berechtigt sind, so trägt der Kunde einen angemessenen Teil der Kosten. Dies gilt auch für Nachbesserung oder Nachlieferung, die kostenmäßig in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg steht. Der Kunde ist verpflichtet, Aufwendungen und Schäden so gering wie möglich zu halten.

d) Auf dem Bahntransport entstandene Beschädigungen oder Fehlmengen müssen durch eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme festgestellt werden. Schäden oder Fehlmengen sind durch die Bahn auf dem Frachtbrief zu bescheinigen. Mängelrügen ohne bahnamtliche Feststellung werden nicht erkannt.

e) Bei Beförderung durch LKW sind die festgestellten Mängel durch schriftliche Erklärung des Fahrers und bei der Entladung beteiligten Personen mit Angabe der Namen und genauen Anschriften auf dem Lieferschein zu belegen und uns vorzulegen. Die Entladung der Transportmittel obliegt dem Kunden, selbst bei Mängelrügen oder sonstigen Beanstandungen.

7.
Dem Kunden bleibt bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

8.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises.

9.
a) Aufwendungen die zum Zwecke der Nachbesserung unbedingt erforderlich werden, werden von uns übernommen.

b) Gegenüber einem Kaufmann i.S.d. § 24 Ziff.1 AGBG werden nur Arbeits- und Materialkosten übernommen. Weitere Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

c) Im übrigen gilt die Beschränkung des § 476a S.2 BGB.

10.
a) Es gelten neben der vertraglichen Gewährleistung gem. Ziff. 6ff unserer AGB die Garantieregelungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten. Der Kunde ist vor der Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte gem. Ziff. 6ff unserer AGB zur außergerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers aus Garantie verpflichtet.

b) Zur einwandfreien Begutachtung des Reklamationsstückes ist der Hersteller notfalls berechtigt, die betreffende Ware zu zerteilen.

11.
a) Ist uns Ersatz der Ware nicht möglich, wird Ersatz in Geld erwährt. Vom Käufer bereits bezogene Nutzungsvorteile sind hierbei anzurechnen.

b) Ware für die eine Ersatzlieferung gewährt worden ist, geht in unser oder das Eigentum des jeweiligen Herstellers über.

c) Vorableistungen durch uns für noch nicht oder später nicht anerkannten Reklamationen bedeuten keine Anerkennung der Beanstandungen. Wir behalten uns eine nachträgliche Berechnung vor.

12.
Die Haftung für mittelbare Schäden und für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Jede Haftung beschränkt sich in Ihrer Höhe auf den Wert des Liefergegenstandes.

13.
Bei Verschleißteilen (z.B. Reifen, Felgen) hat sich der Kunde entweder dem tatsächlichen Verschleiß entsprechend kostenmäßig zu beteiligen oder sich die gezogenen Nutzungen entgegenhalten zu lassen.

14.
Beschädigungen, die durch den Beförderer verursacht wurden, sind diesem zu melden. Die entsprechenden Fristen sind dabei zu beachten. Rücknahmeverpflichtungen bestellter und richtig gelieferter Ware erkennen wir nicht an. Bei Rücknahme aus Kulanz behalten wir uns einen Abzug von 5% vom Bruttorechnungsbetrag als Bearbeitungsgebühr vor. Bei Rücknahme bestellter und richtig gelieferter Ware erteilen wir grundsätzlich eine Gutschrift unter Abzug der entstandenen Liefer- und Lagerkosten.

15.
a) Unsere Rechnungen sind zahlbar netto/netto ohne jeglichen Abzug. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Verkäufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem Zeitpunkt ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 12% zu berechnen. Ferner wird von uns bei Verzug eine Bearbeitungspauschale von 15,- Euro berechnet.

b) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Kunden mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.

c) Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, werden insbesondere Schecks oder Wechsel nicht eingelöst, lässt er im Verhältnis zu Dritten Versäumnisurteil gegen sich ergehen oder wird das Verfahren zu Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gem. §900 ZPO gegen ihn eingeleitet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.

16.
Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde alle, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Bei Bezahlung durch Scheck, Wechsel oder per Überweisung gilt der Kaufpreis als bezahlt, wenn er unserem Konto gutgeschrieben ist. Der Käufer unserer Ware ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zum Weiterverkauf im eigenen Namen berechtigt. Hierbei werden durch den Weiterverkauf der Ware entstehende Forderungen schon jetzt an uns zur Sicherung der Kaufpreiszahlung abgetreten, sofern der Kaufpreis bei Weiterverkauf der Ware nicht vollständig bezahlt ist. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen berechtigt. Die Forderungen dürfen nicht zwecks Einzuges an einen Dritten abgetreten werden. Werden die von uns gekauften Waren verarbeitet, so gelten wir, als Lieferant der neuen Ware und als deren Eigentümer.

17.
a) Bei Zahlungseinstellungen sind die noch vorhandenen, wenn auch teilweise bezahlten Waren, auf Kosten des Käufers an uns bedingungslos zurückzugeben. Der Käufer räumt uns das Recht ein, unsere Ware zu demontieren, wo wir das Fahrzeug finden.

b) Der jeweilige Grundstückseigentümer, bei welchem die Ware abgestellt ist, wird hiermit durch den Käufer zur Herausgabe an uns ermächtigt. Insbesondere erklärt der Käufer ausdrücklich, das er nicht versuchen wird, die Herausgabe zu verzögern.

c) Unbezahlte oder teilweise bezahlte Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen ist unzulässig.

18.
Für etwaige Irrtümer in unseren Listen und Rechnungen behalten wir uns das Recht der Reklamation und Nachberechnung vor.

19.
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Simmern. Dies gilt auch für Scheck und Wechselproteste. Die Rechte für diesen Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

21.
Im übrigen gelten, soweit dies hier nicht anders bestimmt ist, die Vorschriften des BGB und soweit anwendbar, die des HGB und des AGBG.


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